Homeoffice oder Mobiles Arbeiten – was sind die Unterschiede?

Mobil und flexibel – die Zukunft der Arbeit

Zunehmend ermöglichen Unternehmen in Deutschland den Mitarbeitern die flexible Gestaltung der Arbeit – besonders vorangetrieben durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Die Vorteile liegen auf der Hand: bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Anfahrtswege entfallen, und die Ansteckungsgefahr wird zudem verringert. Dadurch werden die Arbeitszufriedenheit und Motivation der Beschäftigten verbessert.

Die neuen Möglichkeiten der Arbeit von Zuhause und unterwegs unterliegen Regelungen. Wie genau definiert sich ein mobiler Arbeitsplatz? Was ist der Unterschied zwischen Homeoffice, Telearbeit, mobiles Arbeiten oder Remote Work?

Telearbeit – ein Synonym für Homeoffice – ist in der Arbeitsstättenverordnung §2 Abs.7 definiert: „Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat.“ Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit im Arbeitsvertrag oder einer Vereinbarung festgelegt haben. Außerdem muss der Arbeitgeber die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen bereitstellen und installieren. Das Homeoffice ist somit ein Platz, der sich zwar in den heimischen vier Wänden befindet, jedoch so behandelt wird, als ob er sich im Unternehmen befinden würde.

Das Mobile Office bietet mehr Freiheiten und ist gesetzlich nicht definiert. Es bezeichnet flexiblere Formen der Arbeitsgestaltung, die weder orts- noch zeitgebunden sind. Die Voraussetzung ist lediglich ein Online-Anschluss. Der Arbeitnehmer ist somit nicht an das Firmenbüro gebunden und kann daheim, auf Reisen, auf einer Parkbank oder am Strand sein. Der Kontakt zur Firma findet telefonisch oder online statt. Die Arbeitsaufgaben müssen sich komplett online erledigen lassen und dürfen keinen firmeninternen oder gesetzlichen Datenschutzbestimmungen unterliegen. Ansonsten benötigt der Angestellte eine VPN-Verbindung zum Firmenserver, die den Datenaustausch sichert.

In der Arbeitsstättenverordnung ist das Mobile Arbeiten nicht geregelt. Es gibt lediglich eine Empfehlung, die besagt, mobiles Arbeiten sei eine „sporadische, nicht einen ganzen Arbeitstag umfassende Arbeit mit einem PC oder einem tragbaren Bildschirmgerät (zum Beispiel Laptop, Tablet) im Wohnbereich des Beschäftigten oder das Arbeiten mit Laptop im Zug oder an einem auswärtigem Ort.“ Dem Arbeitgeber ist es quasi egal, wo, wie und wann der Arbeitnehmer seine Aufgaben erledigt. Auch aus Sicht des Arbeitsschutzes ist dieses Modell für Unternehmen viel attraktiver, da sie lediglich auf eventuelle Risiken wie langes Arbeiten auf unergonomischen Möbeln hinweisen.

Mobiles Arbeiten bietet somit maximale Flexibilität. Der Arbeitgeber kann jedoch bestimmte Rahmenbedingungen festlegen, die die Erreichbarkeit, zeitliche Fenster oder zulässige Internetverbindungen festlegen.

Die Bezeichnung Remote Work (Fernarbeit) ist die englische Bezeichnung für Mobile Arbeit.

Für das Homeoffice als für das mobile Arbeiten gelten das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitszeitgesetz. Der Arbeitgeber ist uneingeschränkt für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich. Für den mobilen Arbeitsplatz muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Es geht vornehmlich um die Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, von Arbeitsabläufen und Arbeitszeit. Mögliche psychische Belastungen durch zum Beispiel ständige Erreichbarkeit am mobilen Arbeitsplatz sollte der Arbeitgeber im Fokus behalten.

Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes gelten mobil, unterwegs oder am Telearbeitsplatz in vollem Umfang. Pausenzeiten, Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten sowie Sonn- und Feiertagsschutz gelten für jeden Mitarbeiter, egal wo er arbeitet.

Allerdings ist die Einhaltung der Regelungen für den Arbeitgeber schwer kontrollierbar, wenn der Mitarbeiter von flexiblen Orten und zu flexiblen Zeiten arbeitet. Daher sollten Arbeitgeber die Beschäftigten zumindest über die Vorschriften zu Arbeitsschutz und -zeit informieren.

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt sowohl für die Mobile Arbeit als auch Telearbeit ein. Die Abgrenzungen im eigenen Heim, was Arbeit ist und was zum privaten Bereich gehört, sind nicht eindeutig. Grundsätzlich gilt, dass alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Arbeit auch versicherungstechnisch geschützt sind. D.h. der Weg zum Drucker ist versichert, der Weg zum Kühlschrank nicht. Eine rechtsverbindliche Bewertung hängt letztlich aber immer von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles ab. Ähnliches gilt für Gesundheitsgefährdungen, die zu einer Berufskrankheit führen könnten.

Datenschutz muss bei beiden Modellen eingehalten und vom Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Die Vor- und Nachteile des zeitlich und örtlich flexiblen Arbeiten hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in einer Broschüre gegenübergestellt. Daraus ableitend sind Modelle empfehlenswert, die abgestimmt auf die Bedürfnisse von Mitarbeitern und Arbeitgebern einen Wechsel von Zeiten im Büro und im Homeoffice vorsehen. Unabhängig davon, wie viele Tage ein Mitarbeiter im Büro arbeitet: Das Arbeiten in der Ferne muss immer durch eine gute Führungskultur und geregelte Kommunikation von Führungskräften und Mitarbeitern begleitet werden.

 

 

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